LED Frontscheinwerfer

  • Ich denke das ist nur für eine Einzelabnahme,

    für eine Typgenehmigung dürfte es erheblich mehr kosten ?

  • Servus, habe heute bei Philips in die Kompatibilitätsliste geschaut. Die Fazer ist jetzt zumindest schonmal für das Fernlicht zugelassen.


    Ich habe den Support aber nochmal angeschrieben weil der Typ eigentlich RN25 sein müsste.



    Grüße, Ringo

  • Vielleicht ist Fazer 8 auch ganz falsch. Die gab es 2003 ja noch gar nicht, kam erst 2010 auf den Markt.

  • So, Philips hat folgendes geantwortet.


    "Bitte beachten Sie zunächst, dass für die legale Nachrüstung eines Fahrzeugs mit LED-Lampen das Modell, der Typ und die Genehmigungsnummer der Scheinwerfer mit denen in unserer Liste übereinstimmen müssen.

    Um zu überprüfen, ob Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, geben Sie bitte die folgenden Informationen an:

    Foto der Genehmigungsnummer des Scheinwerfers (E-Nummer). Diese Nummer befindet sich auf der Streuscheibe des Scheinwerfers oder auf einem Aufkleber im Inneren des Scheinwerfers.
    Technische Unterlagen des Fahrzeugs (in denen die Homologationsnummer des Motorrads erscheint)."


    Der Scheinwerfer meiner Fazer entspricht genau der E-NUMMER in der Kompatibilitätsliste, siehe Fotos. Sollte also für das Fernlicht zugelassen sein.



    Grüße, Ringo

  • Bei mir auch :). Dann werde ich nachher mal schauen, ob ich die irgendwo bekomme. Zur Not halt über Amazon.


    Edit: Hatten alle nur die Doppelpackung für Pkw. Amazon liefert morgen (53 Euro).

  • Bei mir steht auch was von RN25,

    aber die Nummer auf dem Glas passt.

  • Bei mir auch :). Dann werde ich nachher mal schauen, ob ich die irgendwo bekomme. Zur Not halt über Amazon.


    Edit: Hatten alle nur die Doppelpackung für Pkw. Amazon liefert morgen (53 Euro).

    Würde micht interessieren wie die Lampe rein passt und ob sich der Scheinwerfer wieder dicht mit der Gummiabdeckung verschließen lässt.

  • Der Kühlkörper ist ja so groß, dass die Abdeckung wohl nicht mehr passen wird. Macht ja auch technisch keinen Sinn, den Kühlkörper abzudecken.

  • Da man es nicht sieht - vielleicht mit Klebeband abdichten?

    Ich bin erst Samstag wieder bei meinem Bike, dann schaue ich mal.

  • Ich seh das doch richtig, dass in Hinblick auf die LED-Leuchtmittel nur das Fernlicht offiziell zugelassen ist?

    Es handelt sich doch aber bei den Phillips quasi um H4-Leuchtmittel, welches sowohl Abblend- als auch Aufblendlicht enthält.

    Demnach kann man das bei der Fazer ja sowieso nur in den linken Scheinwerfer verbauen und so das Abblendlicht deaktiviert lassen.

    Aufblendlicht benutzt man ja sowieso fast nie. Lohnt sich das aus eurer Sicht?


    Bei mir ist es ohnehin so, dass ich mein Abblendlicht im linken Scheinwerfer über eine Relaissteuerung aktiviert habe. Da würde es sowieso nicht legal funktionieren, ohne dass ich das wieder rückgängig mache.

    Und das Hauptlicht (nämlich Abblendlicht im rechten Scheinwerfer) geht auch nicht mit LED, weil keine Zulassung vorhanden ist?


    Alles in allem immer noch ziemlich unbefriedigend.

  • Stimmt. Wenn's bei meiner Fazer zu besch... aussieht (jede Halogen sieht daneben ja wie 'ne Kerze aus), hat schon mein Nachbar Interesse angemeldet. Bei seiner GS 1200 darf die H4-LED für Fahr- und Fernlicht eingesetzt werden.

    Für unsere Fazer wäre eine H7 sinnvoller gewesen. Na ja, vielleicht kommt die ja noch.

  • Das Problem mit dem riesigen Kühlkörper hat sich erledigt. H4 und H7 gibt's jetzt als Direct Fit. Fehlt nur noch die Zulassung für die Nackte und das Fazer-Abblendlicht ... Philips Ultinon Pro6000 Boost GEN2 H4 LED Abblendlicht + Fernlicht +300% -  11342U60BX2

  • Ich glaube nicht, dass da eine spezifische Zulassung für Die FZ8-N und die Fazer kommen wird.

    Wenn überhaupt, erbarmt sich der Gesetzgeber und sagt einfach, dass die jetzt generell für alle Fahrzeuge eine Zulassung haben, die diese Lampenfassung verbaut haben. Aber ob das in Deutschland jemals kommt, ist auch fraglich. Da haben ja alle viel zu viel schiss.

  • Gefühlt haben ungefähr 80 % aller mir in dieser Saison entgegen gekommenen Mopeds LED-Licht gehabt. Ich bezweifle, dass die alle legal waren. Vielleicht sollte man die einfach mal "ausprobieren". Zum TÜV kann ja mal kurz die legale wieder rein ;).

  • Ja, kann man machen. Ich würd da auch nichts gegen sagen. Aber wir wissen ja alle, wie die Versicherungen sind. Falls man doch mal einen Unfall haben sollte, bei dem es drauf ankommt und ein Gutachter schaut sich das Bike an und stellt fest, dass man da mit "illegalem Licht" unterwegs war, dann kann sich die Versicherung schön rauswinden und muss gar nichts zahlen, auch wenn man selbst nicht am Unfall Schuld war.