Auspuff Freigaben (ABE) für FZ8 2014

  • Moin Moin!


    Ich habe jetzt alle Berichte hier durchgestöbert und mich online informiert über sämtliche Zubehör Pötte für die FZ8.
    Dabei ist mir aufgefallen, daß fast alle Hersteller eine ABE nur bis 2012 haben. Dies hat mir auch ein Händler zumindest für den Arrow bestätigt.
    Somit entfallen Leovince one und der Arrow Racetech. Meine beiden Favoriten ;(


    Bisher habe ich für das 2014 nur den Akrapovic gefunden (wird ja eh auch direkt von Yamaha beworben) und den Mivv Speed Edge.


    Hat jemand eine 2014er Maschine und sich schon einen ESD geholt? Empfehlungen? Schade, daß nur die beiden Teuersten übrig bleiben X(

  • Moin, hier mal ein Link AUSPUFF MP LEOVINCE SBK YAMAHA FZ8 LV ONE CARBON 2012 12 2013 13 | eBay


    Da steht zumindest in der Überschrift für Model 2012 und 2013 :). Hoffe das stimmt auch so, werde mich da nochmal mit dem Verkäufer in verbindung setzen weil ich den Pott auch für meine 2013er Fz haben will.
    Wüsste auch nicht wo der Unterschied zwischen dem 2012er und dem 2013er Model ist, bis auf die andere Auspuffoptik (Originalpott) und das verstellbare Fahrwerk. Sind ja eigentlich beides RN25 :)
    Ach und 2013er/2014er Modell unterscheidet sich auch nur die Farbe. Wenn ich da falsch liege dann Korrigiert mich bitte :)

  • Das Problem ist, daß in der ABE das Baujahr stehen muss da es sonst Probleme geben kann.
    Komisch ist auch, daß alle Händler den gleichen Auspuff anbieten nur mit verschiedenen Daten. Die ABE kann man sich sinnvollerWeise auch nicht runterladen...

  • Aber wollen die Polizisten bei einer Kontrolle wirklich eine ABE sehen oder reicht das EG Zeichen aufm Pott? Man könnte ja auch sagen die ABE habe ich vergessen aber da ist ein EG Zeichen drauf, denke nicht das die Herren von der Polizei da groß rumheulen werden :)


    Übrigens habe ich gerade im Louisshop geguckt und da kann man ABE´s Downloaden. Habe jetzt nur mal eine von Suzuki gefunden aaaber da steht nix vom Baujahr sondern nur Typbezeichnung und Model und die ist ja bei Yamaha FZ8 RN25 egal ob Baujahr 2011 oder 2014. Ich denke da wird es keine großen Probleme geben, lass mich aber eines besseren Belehren. :)
    Und wenn ich doch falsch liegen sollte wird doch hoffentlich bald eine überarbeitete ABE für die Modele 13/14 kommen. :)


    Hier noch der Link von Louis für eine ABE. ist nur zum gucken wegen dem Datum, ist jetzt ein komplett anderes Motorrad. Denke die ABE´s die es bei Louis zum Download gibt sind bestimmt nur ABE´s die nicht beiliegen beim Pott. Es steht ja auch FZ8 2010- (- = aufwärts)
    https://cdn3.louis.de/content/…3717.182141081.1398278014

  • Das naturlich nicht. Aber ein Händler hat mir gesagt der Arrow passt nicht. Meine Vermutung naturlich, daß er gar nicht drauf passt im schlimmsten Fall.


    Dann sollte man nicht vergessen, daß durchaus mal etwas passieren kann und dann dadurch die Fahrerlaubnis erlischt. Was dann passiert möchte ich nicht wissen. Dann lieber völlig legal unterwegs sein und später keinen Stress haben.

  • Oder einfach den Pott anbauen mit der ABE für die FZ8 2010 zum Tüv fahren und abnehmen lassen, dann biste auf der sicheren seite. ;) Denke da sollte es auch keine Probleme geben :)

  • Ist die FZ8 Modelljahr 2014 evtl. schon nach Euro 4 (Pflicht eigentlich erst ab EZ 1.1.2016) homologiert? Dann müssten die Auspuffhersteller in der Tat eine neue ABE machen (bzw. die bestehende erweitern) lassen. Bei einem Hersteller, der Pleite ist (Leovince), eher unwahrscheinlich.
    Einfach vom TÜV eintragen lassen ginge dann natürlich ohne teure Abgasprüfung (nicht bloß AU) auch nicht.

  • Im Fahrzeugbrief und -schein steht bei meiner am 26.02.2014 neu zugelassenen 2014er FZ8 ABS unter der Rubrik "K" Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE das Datum (6) 11.10.2012. Nehme an, dass das auch für die EG oder ABE des Endschalldämpfers maßgebend ist und nicht der Tag der Zulassung.



    Gruß Wolfgang

  • Im Fahrzeugbrief und -schein steht bei meiner am 26.02.2014 neu zugelassenen 2014er FZ8 ABS unter der Rubrik "K" Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE das Datum (6) 11.10.2012. Nehme an, dass das auch für die EG oder ABE des Endschalldämpfers maßgebend ist und nicht der Tag der Zulassung.



    Gruß Wolfgang


    Das ist ja schon mal ein Hinweis. Kann nachher mal nachschauen, was bei meiner steht. Auf jeden Fall ein früheres Datum. Am 11.10.2012 war meine schon 14 Monate auf der Straße ;) ...


    EDIT: Meine EG-BE stammt vom 18.12.2009

  • Das steht bei mir auch drin. Mit anderen Worten wurden seit 2012 keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
    Wenn ich das jetzt positiv auslege, dann kann ich mir jetzt doch jeden Dämpfer holen den ich will 8o

  • Ihr wisst schon, dass man bereits seit 1997 keine EG/BE mehr mitzuführen braucht. Die E-Nummer auf dem Auspuff reicht vollkommen aus. Natürlich muss diese für das entsprechende Mototrrad gültig sein.

  • Ihr wisst schon, dass man bereits seit 1997 keine EG/BE mehr mitzuführen braucht. Die E-Nummer auf dem Auspuff reicht vollkommen aus. Natürlich muss diese für das entsprechende Mototrrad gültig sein.


    Das ist schon richtig. Die Gültigkeit müssen im Zweifelsfall Polizei/TÜV ermitteln. Beim TÜV kein Problem: die haben dafür die KBA-Datenbank. Bei 'ner Polizeikontrolle müssen die aber erstmal ihre Wache kontakten, die dann wiederum in der KBA-Datenbank nachschauen muss, wenn sie denn gerade Zeit haben. Das kann dauern ...