Hallo zusammen nochmal,
weil ich immer sehr korrekt bin, habe ich nochmal Bilder und Videos der Blinker zu DEKRA geschickt um mir deren meinung anzuhören.
Es stellt sich raus, das die Blinker durch wohl genehmigt sind, aber das Tagfahrlicht nicht, da auf den Blinkern keine "DRL/RL" kennzeichnung zu finden ist.
Diese muss scheinbar nach ECE-R87 aber vorhanden sein, damit das Tagfahrlicht zugelassen ist. Quasi So:
Was mich wundert: Die Blinker haben aber Trotzdem die Kennzeichnung ECE -R50 diese besagt:
Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen.
In diesem Fall gelten folgende abweichende Bedingungen:
- Die Tagfahrleuchten müssen zusätzlich nach ECE-R 7 oder ECE-R 50 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein.
Was ich mich halt Frage, wieso werden die dinger nach 50R geprüft aber nicht nach R87.
Ergibt für mich keinen Sinn
Diese ganzen Vorschriften sehen auch aus, als wären sie geschrieben, für reines Tagfahrlicht, und nicht für Blinker/Tagfahrlicht Combis.
Ich hab gedacht, E Zulassung is am Start ? Anbauen fertig.