Tieferlegung Motorrad

  • Hey Leute!

    Mein Motorrad wurde vom Vorbesitzer vorne und hinten tiefer gelegt und dieses auch beim TÜV eintragen lassen. Ich würde dieses jetzt gerne wieder Rückgängig machen und mein Heck sogar noch zusätzlich anheben wollen.

    Der Ständer wurde ebenfalls gekürzt.

    Muss ich das nach der Rückgängigmachung wieder beim TÜV umtragen lassen oder könnte ich da einfach ein Höherlegungskit mit ABE verbauen???:/

  • Wenn es "eingetragen" ist, dann wirst du wohl leider nicht drum rum kommen, es auch wieder "austragen" zu lassen. Die Tieferlegung an der Hinterachse dürfte durch andere Umlenkbleche und ggf eine andere Schubstange erfolgt sein (die Teile unter dem Federbein), vorne tippe ich auf gekürzte Federn (die vermutlich der Grund der Eintragung sind)

    Also sind folgende Punkte zu bearbeiten:

    1. Federbeine (Aus- u nachher Einbau kannst du relativ gut selbst machen, wenn du einen Zentralheber hast und "schrauben" kannst. Den Austausch der Federn (normale oder progressive?) würde ich in einer Werkstatt machen lassen, denn du musst dazu die Federbeine öffnen. )

    2. "normalen Ständer wieder anbauen (sonst kippt dir die Maschine später um)

    3. Umlenkung hinten ändern (auch hier empfiehlt sich ein Zentralheber, das das Hinterrad ausgebaut sein sollte (geht einfacher), bei der Gelegenheit auch mal das Federbein anschauen und ggf. austauschen, da das Originalteil nur in der Vorspannung "einstellbar" ist)

    4. Eintragungen ändern

    Also einiges an Arbeit, aber gut machbar.


    Empfehlung wäre btw auch das Werkstatthandbuch (elektronisch oder als Druck), um zusätzliche Infos und den Aufbruch zu haben.


    DlzG

    Michael

  • Hallo Thomas

    erst mal herzlich willkommen hier im Club der "Vernunft-Raser";)


    Ist bei dir der Seitenständer, Hauptständer oder beide vorhanden/gekürzt ?


    Grüße aus dem Norden

    Hans-Jürgen


  • Danke schonmal für die schnelle Antwort!

    Wäre es auch möglich bzw. sinnvoll, die Tieferlegung vorne so zu lassen und hinten auf Originalstand umzubauen? Müsste ja theoretisch den selben Effekt haben, wie wenn ich hinten höher legen will, oder sehe ich da was verkehrt?

  • Wäre es auch möglich bzw. sinnvoll, die Tieferlegung vorne so zu lassen und hinten auf Originalstand umzubauen? Müsste ja theoretisch den selben Effekt haben, wie wenn ich hinten höher legen will, oder sehe ich da was verkehrt?

    Hallo Thomas,

    nicht ganz, da der Nachlauf und der Radstand, wenn auch minimal, etwas geringer ist.

    Außerdem ist der vordere Federweg kürzer und die Schräglagenfreiheit etwas geringer.

    Gruß

    h…..

  • Hängt mE auch etwas davon ab, wie groß u schwer du bist.

    Stichwort Schräglagenfreiheit: Mit 1,70 und 70kg dürfte das vermutlich machbar sein, bei menen knapp 1,90 und meinem Gewicht deutlich über 70kg eher nicht.

    Hast du evtl die Originalteile mitbekommen, oder musst du die nachbeschaffen?

    Zur Tieferlegung vorn: im Idealfall hat der Voreigentümer die Federbeine gelassen und nur ca 2cm weiter durch die Halterung geschoben, so dass sie oben über die Klemmung rausstehen. Damit wäre eine "Tieferlegung" um ca 2-3 cm möglich (aber mE auch nicht eintragungspflichtig)

  • Hängt mE auch etwas davon ab, wie groß u schwer du bist.

    Stichwort Schräglagenfreiheit: Mit 1,70 und 70kg dürfte das vermutlich machbar sein, bei menen knapp 1,90 und meinem Gewicht deutlich über 70kg eher nicht.

    Hast du evtl die Originalteile mitbekommen, oder musst du die nachbeschaffen?

    Zur Tieferlegung vorn: im Idealfall hat der Voreigentümer die Federbeine gelassen und nur ca 2cm weiter durch die Halterung geschoben, so dass sie oben über die Klemmung rausstehen. Damit wäre eine "Tieferlegung" um ca 2-3 cm möglich (aber mE auch nicht eintragungspflichtig)

    Danke für die Antwort!

    In den Papieren steht, dass die Federbeine ca. 1cm über der Gabelbrücke nach oben überstehen. Das dürfte ja dann kein Problem sein wieder Rückgängig zu machen. Hinten müsste ich ja dann auch nur die "Winkel" austauschen.

    Ich bin 1,86 cm groß und 96 Kg schwer.

    Ich fahre am WE einfach mal beim TÜV vorbei und lasse mir das erklären. Werde eich dann vom Ergebnis berichten ;)

  • So, war mal beim TÜV!

    Da der Tieferlegungssatzt eingetragen war, muss ich jetzt alles wieder auf Originalzustandt umauen und damit dann wieder zum TÜV. . 😫 Dort wird dann der Tieferlegungssatz ausgetragen und muss aus dem Schein entfernt werden. 😅


    Unglaublich! Bin mal gespannt was das wieder kostet!?


    Wenn zufällig noch jemand eine Tieferlegung braucht ( gekürzter Ständer, Umlenkhebel, Federwegbegrenzer und dazugehörige Papiere) würde ich gern gegen die Originalteile tauschen.