[S] Soziusabdeckung

  • Wenn du eh lackierst... in der Bucht steht zuzeit eine originale von Yamaha für 159€ + Versand !!!


    Yamaha original Sitzbankabdeckung Fazer8 FZ 8 blau Sozius | eBay

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  • Braucht man für die Abdeckung eine ABE? ?(

    Theoretisch JA, praktisch eher NEIN. Eigentlich müsste sowas sogar eingetragen werden, da ja der zweite Sitzplatz entfällt ...
    Habe aber noch nie gehört, dass wegen einer fehlenden ABE/Eintragung bei einer Sitzabdeckung 'ne Mängelanzeige geschrieben oder 'ne TÜV-Plakette verweigert wurde.


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

  • Nein, für die Soziusabdeckungen brauchst du keine ABE!


    Und solange die Soziusfußrasten dran sind, gibt es keine Probleme bei einer Kontrolle oder TÜV :D
    Wenn du jedoch mit Abdeckung und abmontierten Fußrasten fahren willst... musst du deine FZ8 auf einen "Einsitzer" eintragen lassen!

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  • ypsman : Bei Ebay für 159€, siehe den Link von Göllerboy
    Göllerboy : Danke die habe ich auch gesehen, gibt es auch in schwarz, aber 159€ ist mir noch zuviel und die für 113€ gefällt mir nicht
    Frankenbeutel : bei Zietech habe ich nichts gefunden


    Zu der ABE; wird sie befestigt (verschraubt), wird sie eingetragen, kann man die Abdeckung ohne Werkzeug entfernen, reicht eine ABE, das sagte mir ein TÜV-Prüfer und in irgend ein Forum habe ich das auch mal gelesen. Wird sie eingetragen müssen die Fußrasten entfernt werden da dann als Einsitzer eingetragen wird, bei einem guten Prüfer kann man als 1 bzw.2 Sitzer eintragen mit dem Vermerk "mit Abdeckung ohne Fußrasten"

  • Eingetragen wird das doch dann im Fahrzeugschein, oder?
    Meine Gebrauchte hatte schon eine Abdeckung und die Fußrasten waren auch schon abmontiert.
    TÜV wurde dann in diesem Zustand gemacht und auch abgenommen, aber in meinem Fahrzeugschein steht nichts drin.
    Da ich keine Lust mehr auf die Abdeckung hatte, weil sie mir nur verkratzt und auch kontrastmäßig nicht so schön finde, habe ich sie letztens kurzerhand wieder gegen die Sitzfläche ausgetauscht. Ist das jetzt illegal, oder wie?
    Heißt das jetzt wenn ich die Sitzfläche dran hab, muss ich auch wieder die Fußrasten dran montieren? Auch wenn ich nie beabsichtige jemanden mitzunehmen?

  • Ist das jetzt illegal, oder wie?


    Schau mal in deinen Fahrzeugschein... Unter dem Punkt "S.1" ist die Anzahl der Sitzplätze an deiner FZ8!!! Steht entweder 001 oder 002 drin...

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  • Dank Dir Christian.
    Dort steht "2". Hab ich anscheinend noch ne Eintragung auf 2 Sitzfläche. Bin ich da jetzt flexibel was Abdeckung usw. angeht? So wie ich es verstehe müsste ich jetzt eigentlich die Fußrasten wieder dran montieren um völlig legal unterwegs zu sein, oder?

  • Das ist jetzt eine gute Frage.... ?(


    Ich denke wenn du mit Abdeckung und abmontierten Fußrasten fährst, gehört deine FZ8 auf Sitzplatz "1" geändert. Genaues weiß ich da aber auch leider nicht. Gehört halt beim Tüv/Dekra mal genau nachgefragt.
    Hab gerade mal in der Galerie gestöbert, weil ja an der FZ8 der ESD mit an der Soziusfußraste hängt, da hast du aber ebenfalls deine Halterung geändert.
    Mein Tipp: Frag lieber mal beim Tüv nach. Bedenke aber, falls da etwas geändert werden muss, es ein paar Euronen kostet.... (TÜV-Abnahme, Neuer Fahrzeugschein)


    Hab an meiner R1 nur eine Abdeckung drauf, aus reiner Optik! Fußrasten lass ich dran, falls doch mal jemand mit fahren sollte, ist die Soziusfläche in paar Sekunden getauscht :D

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  • ich bau ständig um von 2siter zu einsitzer mit rasten weg sitzkeil , abdeckung .... um mir ist das relativ egal was da der Tüv sagt ich mach es halt so wie ich es gerade brauch :)


    MFG michi

  • Leute von heute...


    hätte nicht gedacht, dass die Frage nach der ABE für die Abdeckung so eine Diskussion veranlasst.


    Wenn ich´s nicht vergesse, rufe ich am Freitag mal bei der Dekra an. Vielleicht können die mir das mal erklären, ob nötig oder nicht.


    Werde dann das Ergebnis nier bekannt geben. :thumbup:

  • da ist doch immer ein teilegutachten normal dabei wenn du was speziel für dein motorrad ist


    mfg michi


  • Hat Angelo weiter oben doch schon getan ;)

    Zitat

    Zu der ABE; wird sie befestigt (verschraubt), wird sie eingetragen, kann
    man die Abdeckung ohne Werkzeug entfernen, reicht eine ABE, das sagte
    mir ein TÜV-Prüfer und in irgend ein Forum habe ich das auch mal
    gelesen. Wird sie eingetragen müssen die Fußrasten entfernt werden da
    dann als Einsitzer eingetragen wird, bei einem guten Prüfer kann man als
    1 bzw.2 Sitzer eintragen mit dem Vermerk "mit Abdeckung ohne Fußrasten"

    Gruß aus Seevetal,
    Axel