Übersetzung ändern

  • Hallo Michi,


    fahre die Standardübersezung ab Werk.


    Welche Vorteile hat denn deine Variante?


    Gänger länger fahren und weniger Schalten, oder macht die sich auch "beim Vortrieb" bemerkbar?


    VG
    NullDreiZehn

  • Wenn man vorne ein Zahn wegnimmt und hinten drei drauf haut, brauch man da auch ne neue kette oder wird das Rad inkl. Felge einfach bissl nach vorne geschoben?
    Muss man nach dem Tausch zum TÜV oder is das wurst?

  • Warum hast du vorn eins weniger gemacht und hinten drei drauf! Da hättest dir das mit vorn doch auch spraren können.


    Hinten zwei Zähne mehr und gut ist, fährt sich viel agiler, so mein erster Eindruck. Bei mir hat die Kette nicht mehr gereicht!!

  • Warum hast du vorn eins weniger gemacht und hinten drei drauf! Da hättest dir das mit vorn doch auch spraren können.

    . :!: .......na da hast Du aber nicht richtig aufgepaßt in der Schule ;)


    Hinten zwei Zähne mehr und gut ist, fährt sich viel agiler, so mein erster Eindruck. Bei mir hat die Kette nicht mehr gereicht

  • ich habe ja eh einen neuen kettesatz gebraucht nach 18000 km, in dem zuge hab ich mir gleich vorn das kleine und hinten das größere gemacht ,ich bin damit auch sehr zufrieden zieht gut weg besser als die fz1 von meien bekannten

  • Eintragung oder zahlen..


    Klar kann man alles fahren, aber bei einem Unfall mit Beteiligten zahlt man 100%, auch wenn man
    keine Schuld tragen sollte, denn die Zulassung erlischt mit Umbau ohne Eintragung oder ABE..


    Verantwortung ist unteilbar.. ^^

  • Da ich mich auch immer wieder mit diesem Thema auseinandersetze, hab ich nun einmal den TÜV-Menschen meines Vertrauens angeschrieben (von 16/46 zu 15/46 bzw 16/49, was in beiden Fällen einer um ca 6% kürzeren Übersetzung führt):


    "in Bezug auf das Abgasverhalten gibt es eine Grenze von 8%. D. h. wenn sich die Übersetzung um mehr als 8 % ändert ist eine erneute Abgasprüfung nach dem jeweils geltende Messverfahren notwendig.


    Ein weiteres Kriterium ist das Geräuschverhalten. Der Wert des Fahrgeräusches wird in der sog. beschleunigten Vorbeifahrt gemessen, d.h. Anfahrt mit 50 km/h im 2 Gang und dann Drosselklappe in Endstellung (=Vollgas) bringen, nach 20 Metern wird die Drosselklappe wieder geschlossen. Das ganze wird im 3. Gang wiederholt. Wird nun die Übersetzung kürzer, ist das Beschleunigungsvermögen größer, damit steigt das Fahrgeräusch. Der Fahrgeräuschgrenzwert liegt seit den Jahr 1995 bei 80 dB(A) bei Fahrzeugen über 175 ccm. Dieser Wert muss eingehalten werden. Nach unserer Erfahrung wird dieser Wert mit einer verkürzten Übersetzung nicht mehr eingehalten. Die Kosten für eine Fahrgeräuschmessung beträgt ca. 350 Euro, das Risiko liegt beim Auftraggeber."



    Hier verwundert vor allem das fehlen von technischen Bedenken. Ich hätte eher vermutet, dass die geänderte Endgeschwindigkeit o.Ä. ausschlaggebend ist und nicht "nur" die Lärmbelästigung. Stellt sich die Frage, was die Versicherung im Fall der Fälle dazu sagt. Betriebserlaubnis dürfte so oder so entfallen.



    Gruß

  • Ich finde es irgendwie total absurd das übersetzungsverhältnis in direkten Bezug zum Fahrgeräusch zu setzen.
    Wieso soll sich da was ändern? Klappern die Zähne dann stärker oder wie?
    Das einzige was sich bei dieser Art von Beschleungungsmessung ändert, ist die Endgeschwidkeit. Dadurch würde dann, meines Erachtes, nur mehr Lärm durch die Reifen bzw dem Rollwiderstand entstehen.
    Ok wenn die Messung jetzt genau bei 50 km/h im 2ten Gang gemacht wird, dann kann ich es mir durchaus vorstellen, dass es anders sein könnte, als bei einer normalen Übersetzung.
    Aber schon irgendwie komisch.
    Danke dass du mal nachgefragt hast. An sowas hätte ich jetzt im Leben nie gedacht.
    Aber er sagt ja auch "Nach unserer Erfahrung...".


    Also das ganze verwirrt mich irgendwie total.
    Ändert sich durch die Übersetzung wirklich der Abgaswert?

  • Das mit dem Abgaswert wundert mich auch. Der wird bei bestimmten Drehzahlen ermittelt und nicht Geschwindigkeiten :S.
    Lautstärke ist klar. Kürzere Übersetzung = höhere Drehzahl bei 50 km/h im 2. bzw. 3. Gang. Also lauter.


    Da bei uns schon knapp 120 Meter hohe Erhöhungen als (Harburger) Berge gelten, bin ich zum Glück aber nicht unbedingt auf eine kürzere Übersetzung angewiesen :D.


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

  • das mit den Abgaswerten ist so hab meine Werkstatt gefragt ,es muss dann ein Komplett neues Abgasgutachten gemacht werden und dieses wird auf einen geeichten Prüfstand gemacht nicht nach Drehzahl sondern nach Geschwindigkeit ,also kürzere Übersetzung höhere Drehzahl erhöhte Abgaswerte


    MFG Michi

  • Kurzer Nachtrag nochmal von offizieller Stelle:


    "Nach § 19(2) StVZO erlischt die Betriebserlaubnis wenn: „ das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird“"


    Kurze Übersetzung = Höhere Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit. Somit ist dieser "Tatbestand" erfüllt.


    Ich versuch im Moment noch zu klären, wie das in der Praxis aussieht. Muss das entsprechende Teil, weswegen die Betriebserlaubnis erloschen ist, an einem Unfall schuld sein, damit der Versicherungsschutz entfällt? Oder gilt hier generell "Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz".


    Da der einzige "Mangel" einer verkürzten Übersetzung laut TÜV ja "nur" die erhöhte Lärmbelästigung ist (und kein technischer Zweifel), kann ich mir durchaus Vorstellen, dass die Versicherung trotzdem zahlt FALLS es überhaupt rauskommt. Evtl. kommt es dann noch darauf an ob Eigen- oder Fremdverschulden.


    Wie gesagt, ich versuch hier mal eine Antwort von den entsprechenden Stellen zu bekommen.



    Gruß