Bridgestone T30

  • Super Link, Thorsten!


    Jetzt bin ich nur mal auf die Preise gespannt. ^^

    Termine 2015:


    ► 30.03. Hockenheimring
    ► 05.04. Anneau du Rhin (F)


    ► 04. - 05.09. Oschersleben
    ► 12. - 13.09. Hockenheimring

  • Der BT021 war ein super Reifen. Nur leider ist die Konstruktion schon 10 Jahre alt :(. Seitdem wurden aber erheblich bessere Reifen entwickelt.
    Nur die Pressformen sind wohl noch gut erhalten, die Entwicklungskosten wieder reingekommen und daher kriegt Yamaha die Dinger für einen Dumping-Preis als Erstausrüstung bei der FZ8. Ein Satz T30 wäre für Yamaha sicher 100 Euro teurer und damit dann auch der Verkaufspreis für die FZ8.


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

  • Der BT021 war ein super Reifen. Nur leider ist die Konstruktion schon 10 Jahre alt :(. Seitdem wurden aber erheblich bessere Reifen entwickelt.
    Nur die Pressformen sind wohl noch gut erhalten, die Entwicklungskosten wieder reingekommen und daher kriegt Yamaha die Dinger für einen Dumping-Preis als Erstausrüstung bei der FZ8. Ein Satz T30 wäre für Yamaha sicher 100 Euro teurer und damit dann auch der Verkaufspreis für die FZ8.


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

    Langsam aber sicher gewöhne ich mich an den BT 021. Allerdings neigt er sich bei mittlerweile 4500 km dem Ende...


    Ich denke mal, das wenn der T30 auf der FZ8 serienmässig montiert wäre,der ein oder andere gerne 100 Euro mehr springen lassen würde.
    Ich würde es tun...


    Ich stehe gerade vor der Entscheidung für einen neuen Reifen.
    Auf meiner Liste steht zur Zeit der Michelin Pilot Road 2, der Bridgestone BT023 oder der T30. Wobei der T30 ja eine Weiterentwicklung des BT 023 ist.

  • Der T30 stellt wohl zur Zeit keine alternative dar, da es keine Freigabe von Bridgestone gint für den T30.


    Hab gerade bei Moppedreifen.de gelesen, das trotz das keine Reifenbinduung besteht, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden muss.
    ansonsten sind 50 Euro und 3 Punkte fällig.

  • also ich hab die drei stufen alle durchgemacht!


    BT 21 war schon gut mit´n grip (Laufleistung mit sportlicher Fahrweise 5000 km)


    BT 23 noch besser (Laufleistung mit sportlicher Fahrweise 8000 km)


    T30 nochmal ein gutes stück besser geworden (Laufleistung mit sportlicher Fahrweise bislang 5000 km) Anmerkung das das Profil noch nicht mal die hälfte ab ist. trotz sommerlichen Temp! vor allem im nassverhalten ist der 30er besser geworden als seine vorgänger. Unebenheiten schluckt der reifen auch besser weg als der 23....

  • Der T30 stellt wohl zur Zeit keine alternative dar, da es keine Freigabe von Bridgestone gint für den T30.


    Hab gerade bei Moppedreifen.de gelesen, das trotz das keine Reifenbinduung besteht, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden muss.
    ansonsten sind 50 Euro und 3 Punkte fällig.


    Verstehe ich nicht.
    Als Halter hast Du die Verantwortung für dein Bike. So ist es ja sowieso und das ist auch richtig.
    Der Beitrag den Du als Link eingestellt hast, ist von 2007. Darin steht auch sinngemäß was von Produkthaftung. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Biker auf Grund eines Reifenschadens (welcher Art auch immer) den Schaden durch den Reifenhersteller ersetzt bzw. bezahlt bekommen hat
    Inzwischen zählen wir 5 Jahre weiter.
    In meinem Fahrzeugschein ist keine Reifenbindung außer: Größe und Lastindex eingetragen.
    Heißt dann soviel: Ich muss darauf achten das Größe und Lastindex sowie Reifentyp stimmt. Bei Reifentyp ist z.B. Gelände oder Straße gemeint.
    Das der Reifen eine entsprechende Zertifizierung/ABE hat, ist volkommen klar.
    Was soll Bridgestone da noch "freigeben"?
    Und... wer soll prüfen, was für ein Reifen bei der Auslieferung als Original vorhanden war? Ob nun BT21, BT23 oder jetzt der BT30.
    :whistling:


    Grüße...

  • ypsman



    das jeder für sein Fahrzeug selber verantwortlich ist, steht ja wohl ausser Frage.


    Ich habe auch keine Reifenbindung eingetragen, das besagt das ich mich an die Richtlinien der Betriebserlaubnis halten muss.
    Nun dann schau mal in der Betriebserlaubnis auf der Seite 6-20 nach.


    Dort steht schwarz auf weiß:

    Somit kommt eine Freigabe doch wieder zum tragen...


    Warum macht z.B. Michelin dann noch Freigaben, wenn diese gar nicht nötig wären? Kostet den Reifenhersteller doch nur Geld.
    Bei Bridgestone auf der Seite, wenn man die FZ8 eingibt erscheint beim T30:


    NEIN - BATTLAX T30 Reifen sind nicht für Ihr Motorrad geeignet:
    YAMAHA 800 FZ 8 RN 25 ab 2010
    Und nein, es muss nicht expliziet auf einen Hinweis in der Betriebserlaubnis hingewiesen werden.
    Und die Rennleitung ist nun mal auch nicht dumm. Wenn die sich nicht sicher sind, haben auch die ein Handy und/oder Funk...
    Eine Abfrage und das Mopped steht still...
    Aber das ist jedem seine eigene Sache.




  • Das liegt aber hauptsächlich daran, dass der Reifen noch so neu ist, dass es bisher für kaum ein Motorrad eine Freigabe gibt. Nichtmal für die FZ1. Und auf der FZ1 wurde sogar das Werbevideo mit Rossi für den T30 gedreht.


    Ich würd mir da keine Sorgen machen. Und wenn doch, dann bin ich mir sicher, dass es von Bridgestone zumindest ne vorläufige Bescheinigung gibt, wenn man sie direkt anschreibt.



    Gruß

  • FZ1_Fazer_RN16BRI01-2013.PDF


    Er ist sehr wohl für die FZ1 freigegeben!
    Ich habe im Mai mit einem Mitarbeiter der Deutschland-Zentrale Bridgestones gesprochen. Dieser sagte, im Juni werde Bridgestone in Deutschland auf einer Rennstrecke (welche genau ist mir entfallen) den neuen T30 auf den gängigen Motorrädern testen um Freigaben zu erstellen. Ganz sicher sei auch die FZ8 dabei, so seine Aussage.... Da bis dato keine Freigaben für unsere RN25 vorliegt, müsste man damit rechnen, dass so bald keine mehr kommen wird....fürchte ich.

  • Macht Euch keinen Kopf wegen dem - tschuldigung - Quatsch, den Tommy da wieder schreibt. Die Bedienungsanleitung (übrigens bei meiner Fazer Seite 6-22 und nicht 6-20 ;) ) hat mit der Betriebserlaubnis nicht das geringste zu tun. Ersteres ist - wie der Name schon sagt - eine Anleitung, wie man das Motorrad bedient und wartet, zweiteres ein amtliches Dokument. Wenn Yamaha wirklich nur den BT021 freigegeben hätte, müsste das zwangsläufig in den Zulassungspapieren stehen.


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

  • @Axel,


    sorry, aber du schreibst den Quatsch...


    Ich habe beim TÜV, der Dekra und der KÜS nachgefragt, weil ich den T30 unbedingt fahren möchte.
    Alle drei, unabhängig voneinander, haben dasselbe gesagt, den Reifen nur mit Freigabe.


    Ausserdem würde bei Bridgestone nicht expliziet auf der Seite stehen, das es für die FZ8 keine Freigabe gibt.


    Und Du brauchst nicht extra so große Buchstaben verwenden, man kann es auch in normaler Schrift lesen.


    Dann noch eins, wenn es bei Dir auf der Seite 6-22 steht, heisst es nicht zwangsläufig, das bei der FZ8 auch da stehen muss.


    So ich habe fertig...

  • ... So ich habe fertig...

    Na, das ist ja mal ein gute Nachricht.


    Für alle, die Du eventuell verunsichert haben solltest, verweise ich gerne nochmal auf die Aussage des Verkehrsministeriums (BT021-Thread, Link von Thorsten_WAF, Seite 2 des PDF-Dokuments) und meines TÜV-Prüfers, eines bundesweit anerkannten Motorrad-Experten (Herr Wagner, Tel. 040/42858-5000) 8)


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

  • Na, das ist ja mal ein gute Nachricht.

    Ne keine gute Nachricht, das bezog sich nur auf den Beitrag.


    Na dann haben 3 voneinander unabhängige "Vereine" unrecht... ?(


    Aber eine Antwort kannst Du mir sicher noch beantworten:
    Warum gibt ein Reifenhersteller viel Geld aus um Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufertigen wenn Du eh alles fahren darfst?


  • ... Warum gibt ein Reifenhersteller viel Geld aus um Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufertigen wenn Du eh alles fahren darfst?

    Die machen die Reifentest nicht primär um hinterher irgendwelchen Papierkram unters Volk zu bringen, sondern um ihre Produkte (und meist parallel auch die der Konkurrenz ;) ) zu testen und zu vergleichen. Das geht nunmal am besten mit verschiedenen Motorrädern und Fahrern und am besten auch noch unterschiedlichen Wetterbedingungen.
    Klar fallen dabei dann auch immer ein paar neue Freigaben ab. Es gibt ja noch genügend Motorräder aus den Baujahren vor ca. 2009, die diesen bürokratischen Kram noch brauchen und "Reifenbindung laut ABE beachten" in den Papieren stehen haben.


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

  • Für alle, die Du eventuell verunsichert haben solltest, verweise ich gerne nochmal auf die Aussage des Verkehrsministeriums (BT021-Thread, Link von Thorsten_WAF, Seite 2 des PDF-Dokuments) und meines TÜV-Prüfers, eines bundesweit anerkannten Motorrad-Experten (Herr Wagner, Tel. 040/42858-5000) 8)


    Gruß aus Seevetal,
    Axel

    Hallo Axel,


    nun offiziell vom KBA:



    Auch der Reifenhändler wo ich gerade meinen neuen Reifen (T30 mit Freigabe) bestellt habe sagte mir, Zitat sinngemäß:


    Der Prüfer, egal von welcher Organisation, der eine Rad/Reifenkombination nicht prüft ob diese eingetragen ist, oder ob eine Freigabe vorliegt, macht sich Strafbar.
    Du hast zwar recht, das es EU weit nicht nötig ist eine Freigabe mitzuführen (Ösiland, Schweiz, Italien...), allerdings ist es in Deutschland noch erforderlich, da wir bei uns hier keine Geschwindigkeitsbegrenzungen haben.


    Nun kann jeder selber entscheiden was er macht.
    Ich empfehle Dir nur, den Namen und die Tel. Nr. aus dem Beitrag zu nehmen, da auch die TÜV Prüfer geprüft werden...

  • Mein Prüfer bei der Dekra sagte auch das er nur die Größe prüfen muss. Freigabe wollte er auch keine sehen.
    In deinem Text heißt es ja wo du unterstrichen hast zu empfehlen und das klingt für mich nicht nach ner Pflicht oder Vorschrift