Schön viele "sollte" und "ist zu empfehlen" des namenlosen KBA-Mitarbeiters. Nur leider ist das KBA ja nur eine untere Dienststelle des Verkehrsministeriums. Auf dessen verbindliche Aussage habe ich ja schon mehrfach verwiesen.
Im übrigen gelten auch in Deutschland (aber nicht beim Nicht-EU-Mitglied Schweiz ) ausschließlich EU-Rechte. Nach Verordnung 2002/24/EG kann nur der Fahrzeughersteller (Artikel 7, Absatz 5) weiterhin Verwendungsbeschränkungen in Form von Reifenbindungen vornehmen. Diese würden dann EU-weit gelten und müssten zwingend in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 unter der Ziffer 22 vermerkt sein. Wenn dort nichts steht, gibt es keine Reifenbindung. Punkt.
Auch um Herrn Wagner brauche ich mir keine Sorgen zu machen. Er hat schließlich die Rad-/Reifenkombination geprüft. Größe von Felgen und Reifen, Speedindex, Tragfähigkeitsindex und Profiltiefe waren in Ordnung. Mehr ist bei der FZ8 schießlich auch nicht zu überprüfen ;).
Gruß aus Seevetal,
Axel