Bridgestone T30

  • Schön viele "sollte" und "ist zu empfehlen" ;) des namenlosen KBA-Mitarbeiters. Nur leider ist das KBA ja nur eine untere Dienststelle des Verkehrsministeriums. Auf dessen verbindliche Aussage habe ich ja schon mehrfach verwiesen.


    Im übrigen gelten auch in Deutschland (aber nicht beim Nicht-EU-Mitglied Schweiz ;) ) ausschließlich EU-Rechte. Nach Verordnung 2002/24/EG kann nur der Fahrzeughersteller (Artikel 7, Absatz 5) weiterhin Verwendungsbeschränkungen in Form von Reifenbindungen vornehmen. Diese würden dann EU-weit gelten und müssten zwingend in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 unter der Ziffer 22 vermerkt sein. Wenn dort nichts steht, gibt es keine Reifenbindung. Punkt.


    Auch um Herrn Wagner brauche ich mir keine Sorgen zu machen. Er hat schließlich die Rad-/Reifenkombination geprüft. Größe von Felgen und Reifen, Speedindex, Tragfähigkeitsindex und Profiltiefe waren in Ordnung. Mehr ist bei der FZ8 schießlich auch nicht zu überprüfen ;).


    Gruß aus Seevetal,
    Axel


  • Mein Prüfer bei der Dekra sagte auch das er nur die Größe prüfen muss. Freigabe wollte er auch keine sehen.
    In deinem Text heißt es ja wo du unterstrichen hast zu empfehlen und das klingt für mich nicht nach ner Pflicht oder Vorschrift

    Woife
    Der ganze Satz ist massgebend...


    Zitat

    Sofern eine bestimmte gewünschte Rad-/Reifenkombination nicht ausdrücklich im Fahrzeugschein genannt ist, ist dringend zu empfehlen, vorab anderweitig die Eignung


    bestätigen zu lassen.

    @Axel


    ich werde einen Teufel tun den Namen des KBA Mitarbeiters hier zu nennen. Ich habe dieses Schreiben hier vorliegen und es steht nun mal so da drin.
    Und wie Du geschrieben: "Schön viele "sollte" und "ist zu empfehlen" sind da gar nicht enthalten...


    Nun ja, wenn Du und Dein TÜV Prüfer dieser Meinung seid, bitte schön.


    Ich weiß nur, wie bereits oben geschrieben, das 3 voneinander unabhängige Prüfer verschiedener Prüfstellen dasselbe gesagt haben.
    Ich für meinen Teil werde mich an die Richtlinien die hier in Deutschland gelten halten.
    Und eine UBB ist mal gerade ein Blatt das unter die Sitzbank passt. Ausserdem beruhigt es das Gewissen, zu wissen das man einen Reifen fährt
    der auch auf der Maschine zugelassen ist.


    Und wie bereits in meinem anderen Beitrag geschrieben, jeder so wie er will...

  • Bitte achtet doch etwas mehr auf den Ton. Auch im anonymen Internet kann dies von Vorteil sein.
    Auf jeden Fall sind manche Formulierungen schon keine gute Werbung für dieses Forum mehr.
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    back 2 topic:
    Für den T30 liegt aktuell wohl noch keine UBB bzgl der FZ8 vor.
    Sobald jemand eine findet, kann er diese ja bitte einmal hier einstellen.


    Bis dahin gilt also:

    • Wer ohne UBB fahren möchte, kann den T30 problemlos montieren (zulässige Reifenspezifikation gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist ja gewährleistet).
      Mögliche Nachteile sind in diesem Thread ja deutlich dargestellt (bzw. unter folgendem Link von Tommy: freigabe_noetig.pdf).
    • Wer lediglich Reifen mit UBB fahren möchte, der wird sich wohl noch in Geduld üben müssen.
      Die Wartezeit auf den T30 inkl. UBB ist der Nachteil dieser Möglichkeit.


    Es wird sicher für beide Möglichkeiten viele Vertreter geben, aber das ist eben so.
    Über Geschmäcker und andere persönliche Meinungen lässt sich bekanntlich immer wieder endlos streiten.
    Und das sollte nicht das Ziel dieses Threads sein (denke ich).


    Ohne dass ich den Teufel an die Wand malen möchte, könnte es ja theoretisch auch sein, dass Bridgestone bei den Tests des T30 mit diversen Fahrzeugen eben festgestellt hat, dass es für sie nicht vorteilhaft wäre, eine UBB zu der Kombination FZ8 + T30 herauszugeben. Denn von Nov. 2012 bis Jul. 2013 ist nun schon eine Menge Zeit ins Land gegangen, wo Bridgestone sicher auch die Möglichkeit gehabt hätte, den T30 auf der FZ8 zu testen und bei erfolgreichen Tests eine UBB dazu zu veröffentlichen.
    Schließlich ist ja die UBB für die FZ1 schon seit Nov. 2012 existent.
    Die rechtliche Situation ist ja nur die eine Seite der Medaille. Die Sicherheit auf den 2 Rädern noch die andere.

  • Die rechtliche Situation ist ja nur die eine Seite der Medaille. Die Sicherheit auf den 2 Rädern noch die andere.

    Genau Richtig... :thumbup:


    Ich habe hier nur mein Wissen bereit gestellt und auch meine Meinung dazu vertreten.
    Jeder sollte selbst wissen was er tut, jeder hier ist nun mal alt genug dies selbst zu entscheiden. Ober er eine Stillegung wegen eines Papieres riskiert

    Zitat

    Wer lediglich Reifen mit UBB fahren möchte, der wird sich wohl noch in Geduld üben müssen.


    Die Wartezeit auf den T30 inkl. UBB ist der Nachteil dieser Möglichkeit.

    Wie bereits geschrieben, habe ich mir den T30 mit Freigabe von Bridgestone bei meinem Händler bestellt.
    Freigabe bekomme ich bei der Montage der Reifen. Denke mal, das keiner was dagegen hat wenn diese weitergegeben wird. :P

  • Gerade eben noch mal bei Bridgestone geschaut.


    Steht zwar immer noch, das es keine Freigabe gibt, aber ich habe mal die Freigabe vom BT 023 geöffnet und siehe da...
    Der T30 steht mit drinn... :D


    Hier gehts zur Freigabe

  • Somit kommt eine Freigabe doch wieder zum tragen...


    Warum macht z.B. Michelin dann noch Freigaben, wenn diese gar nicht nötig wären? Kostet den Reifenhersteller doch nur Geld.
    Bei Bridgestone auf der Seite, wenn man die FZ8 eingibt erscheint beim T30:


    NEIN - BATTLAX T30 Reifen sind nicht für Ihr Motorrad geeignet:
    YAMAHA 800 FZ 8 RN 25 ab 2010
    Und nein, es muss nicht expliziet auf einen Hinweis in der Betriebserlaubnis hingewiesen werden.
    Und die Rennleitung ist nun mal auch nicht dumm. Wenn die sich nicht sicher sind, haben auch die ein Handy und/oder Funk...
    Eine Abfrage und das Mopped steht still...
    Aber das ist jedem seine eigene Sache.





    Schön und gut Dein Zitat mit der auschließlichen Freigabe von Yamaha. Die Version des Druckes war im Jahre des 2010.
    Zu dieser zeit gab es den BT30 nicht.


    Habe mal bei Bridgestone gestöbert und unter anderen auf die PDF:



    FZ8_RN25.ashx



    der Freigabe für den BT 16 geklickt. Was kommt raus:


    Der T 30 hat eine Freigabe steht als letzter unten rechts...



    Ja sowas.... :D 8) :rolleyes: :love:

  • Mal noch eine Anmerkung in Sache Stilllegung von der Rennleitung:


    Eine Fahrzeugstilllegung geht so einfach nicht.
    Das betreffende Fahrzeug ist mit einer Mängelmeldung und "angemessenen" Frist bzw. Zeitvorgabe an einen Sachverständigen zu verweisen.
    Die Fahrt kann normalerweise bis zur nächsten Werktstatt oder, wenn s nicht allzu weit ist, nach Hause zum Abstellen weitergeführt werden.
    Auch mit der Fertigung einer Owi-Anzeige und Kenntniseintragung im Zentralregister Flensburg ist zu rechnen. Diese zieht noch eine Gelduße in angemesener Höhe mit sich.


    Erst wenn die Vorführung oder Abnahme nicht durchgeführt wird, wird das Fahrzeug von Amtswegen kostenpflichtig und auch zwangsweise stillgelegt. :whistling:



    Grüße...

  • ;(
    informativ ist dieser beitrag über den t 30 nicht gerade.
    jetzt würde mich interessieren,wie fährt sich den der t 30,
    das mit der freigabe dürfte sich ja geklährt haben,obwoll es mich als eu bürger woll nicht bedrifft.
    also falls wer erfahrungen hat,würde mich interessieren.danke


    griasserl

  • Also jetzt nach etwas über tausend km ist er immer noch sehr gut.
    Viel handlicher als der bt21
    aber er hat weniger Eigendämpfung wahrscheinlich durch eine härtere Karkasse aber durch Drucksenkung auf 2,25 und 2,7 Bar ist dies auch wieder gut.
    Regenerfahrungen habe ich noch keine gemacht.



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  • So Holzreifen b21 ist hin am Wochenende schön die letzten späne in der einfahrt verteilt
    heute neuen b30 aufgezogen und gleich winkelventile verbaut
    mein mopet ist gleich wie ausgewechselt fährt gleich wie nee andere habe dann auch gleich mal kurze probefahrt gemacht bis der tank trocken war einfach nur geil
    :thumbsup::thumbup:8o

  • In den nächsten Tagen soll bei mir auch der T30 drauf. Hatte nach dem Bt21 nun den Bt23 drauf. Habe schon etwas Vorfreude wenn ich das hier so lese.

  • Konnte den Reifen leider auch ein Paar mal im Regen testen und muss sagen auch im nassen Top.
    Verschleiß jetzt nach 3000km sind noch 5 von 6,8mm Gummi drauf also auch Ok,
    fährt sich auch schon rund ab.
    Der 21er war nach 3000 vorne schon eckig.





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  • Kurzes Update


    Nach etwas über 6000 km Vorne noch 3 mm (neu ca. 4,6 mm), Hinten 2,9 mm (neu ca. 6,8 ).
    Reifen ist immer noch schön rund, ich denke es wären noch 2000 km möglich bis 1,6 mm
    Restprofil . Das wären dann zwischen 8 und 8500 km Laufleistung, für mich persönlich
    ist die Laufleistung, OK.
    Werde den bzw. den EVO wieder aufziehen.

  • Ich habe den T30 jetzt 16000km gefahren (davon ca 6000 mit 48 PS), und habe jetzt die Verschleißgrenzen erreicht.
    Bei normaler/zügiger Fahrweise :P hält er sehr gut und vor allem die Nasseigenschaften sind sehr gut. Sehr guter Grip und gute Stabilität auch auf schlechter Fahrbahn.
    Ich kann den Reifen sehr empfehlen, aber ich werde jz mal den Diablo Rosso 3 auprobieren ;)


    Gruß